Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei zweitem Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld bei zweitem Kind

Kati1988

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie uns weiterhelfen bzw. aufklären. Wir haben im Oktober 2013 eine Tochter bekommen. Meinte Elternzeit habe ich 1,5 Jahre, sprich bis Juni 2015 beantragt. Davor bin ich voll arbeiten gegangen. Wir überlegen nun hin und her, ein zweites Kind zu bekommen. Allerdings möchten wir wenn, nicht vor März 2015 damit beginnen, sodass unsere Tochter auf jeden Fall 2 Jahre alt ist. Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef, dieser würde mich gerne nach der Elternzeit wieder begrüßen. Was stünde mir denn zu, wenn ich nur in der "Zwischenzeit" (von Ende der Elternzeit bis Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes) arbeiten ging? Lohnt dies sich überhaupt dann? Oder muss mein Chef mir diesen sogenannten Ausgleich Zahlen? Ich freue mich sehr auf Ihre antwort! Liebe Grüße!


SumSum076

Beitrag melden

Dein AG muss dir nur deinen Lohn zahlen - wenn du arbeitest. Mit "was stünde mir denn zu" meinst du das Elterngeld? Beim Elterngeld wird das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw Mutterschutz) berücksichtigt. Wenn das Kind im Jan 16 geboren und der MuSchu im Dez 15 beginnen würde, dann würde das Einkommen der Monate Nov 15 bis Dez 2014 berechnet. Wenn du erst ab Juni 15 wieder arbeitest, sind das 6 Monate mit Einkommen. 6 x Einkommen = Summe Summe : 12 = Jahresdurchschnitt Vom Jahresdurchschnitt gibts dann ca 65% an Elterngeld. Gruß Sabine


Kati1988

Beitrag melden

Das war wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte was mir an Elterngeld zusteht, wenn ich nur dann arbeiten gehe. Was würde mir zustehen, falls ich nicht arbeiten gehe? Nur der Mindestsatz? Verlängere ich dann am besten die Elternzeit? Lg


SumSum076

Beitrag melden

Kommt das zweite Kind rund um den 2. Geburtstag von Kind 1 oder später und du gehst zwischendurch nicht arbeiten, dann bekommst du nur den Mindestsatz. Gehst du zwischendurch arbeiten, wird das Elterngeld aus diesem Einkommen berechnet. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...