Kh86
Hallo Frau Bader, ich hoffe, ich bin mit meiner Frage an der richtigen Stelle bei Ihnen. Generell ist es ja so, dass Urlaubsgeld nicht in die Berechnung vom Elterngeld eingeht. Bei meinem Fall bin ich mir allerdings unsicher - ich bekomme Urlaubsgeld immer dann, wenn ich Urlaub nehme. Beispielsweise nehme ich im April fünf Tage Urlaub, dann bekomme ich mit der Abrechnung im April Geld für fünf Tage oben drauf. In der Gehaltsabrechnung wird alles auf ein netto ausgestellt. Da ich ja fast jeden Monat rund einen Urlaubstag auch wirklich nehme ist mein netto also eigentlich immer höher, als sein sollte. Jetzt frage ich mich: Wird das Urlaubsgeld da raus gerechnet oder in den netto-Bezügen drin gelassen? Wenn es so wäre, ließe sich das natürlich nicht ändern aber irgendwie ist es schon ein anderer Fall als einmal im Juni ein Urlaubsgeld zu bekommen. Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, es kommt darauf an, als was die Zahlung in der Lohnabrechnung ausgewiesen ist u wie es versteuert wird. Liebe Grüße NB
Dojii
Um die Frage zu beantworten muss man auf die Versteuerung schauen. Wird das zusätzliche Geld als laufend steuerpflichtig versteuert (also genauso wie der reguläre Lohn), dann wird es beim Elterngeld berücksichtigt. Wird es dagegen als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung versteuert, dann wird es nicht berücksichtigt.
Kh86
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ich habe mal nachgeschaut, das Urlaubsgeld wird auf mein Gesamtbrutto addiert und damit gesamt in die Verteuerung mit einbezogen. Dann müsse es ja mit heran gezogen werden wenn ich das richtig sehe? Macht auf den Monat gesehen ja doch schon einen kleinen, wenn auch feinen Unterschied.
Dojii
Das Gesamtbrutto spielt hier keine Rolle. Wichtig ist, ob das steuerpflichtige Brutto nochmal aufgeteilt wird in laufendes Steuerbrutto und sonstiges Steuerbrutto bzw. einmaliges Steuerbrutto. Das Layout der Lohnabrechnungen ist immer verschieden, daher kann man jetzt auch nicht pauschal sagen, wo genau du nachsehen musst. Hier ist eine Beispielabrechnung, die ich auf die Schnelle im Netz gefunden habe: https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/lohnabrechnung-zeitarbeit/0_original.jpg Man sieht hier, dass zwar die Gehaltsbestandteile ins Gesamtbrutto eingehen, aber das Ganze dann unten nochmal in Steuerbrutto L und Steuerbrutto S aufgeteilt wird. Und nur der Teil, der unter L (für laufend) gelistet wird, hier also 802,51 wird beim Elterngeld berücksichtigt. Der Teil unter S (für sonstige Bezüge), hier also die 117,10 wird beim Elterngeld ignoriert.
Kh86
Ahhhhh, alles klar, vielen Dank. Ja, dann ist das tatsächlich so, dass das bei mir nicht mit einbezogen wird. Es ist aufgeteilt in ein Steuerbrutto laufend und ein Steuerbrutto EZ.
Ähnliche Fragen
Hallo FRau Bader, ich habe einen tariflich festgelegten urlaubsanspruch. Diese wird uns allerdings erst immer im November ausgezahlt. Ich kriege mwin Kind allerdings im September. Wird der Urlaubsanspruch bis Septemper gezahlt? Oder habe ich auch Anspruch bis Oktober einschliesslich der Mutterschutzfrist.? Habe ich auch auf das Urlaubsgeld au ...
Hallo Frau Bader, meine 1. Tochter wurde am 04.06.2008 geboren. Ich habe meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit mitgeteilt. Diese endete am 03.06.2008. Ich bin wieder schwanger, der vorauss. Geb.termin ist der 19.07.2009, daher bin ich seit Sonntag wieder im Mutterschutz. Für den 04.+05.06.2009 habe ich mit meinem Arbeitgeber Urlaub vereinbart. 1 ...
Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde nunmehr mein Elterngeldbescheid zugestellt. Nicht berücksichtigt wurden die mir mit meinem Gehalt ausgezahlten Überstunden sowie das vertraglich vereinbarte Urlaubs-/Weihnachtsgeld? Ist es richtig, dass diese Zahlungen nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließen? Für die Beantwortung meiner Frage be ...
Hallo. Wir bekommen im Januar unseren Sohn. Ich bin noch beschäftigt aber freigestellt,bekomme also meinen Lohn weiter. Jetzt gibt es Mutterschaftsgeld. Ich habe nun aber noch 30 Tage Urlaub stehen die ich im Januar und Februar auszahlen lassen wollte. Ist das so möglich oder könnte mir dann Elterngeld abgezogen werden? Lg Steffi
Hallo Frau Bader, fange mal ganz vorne an. Ich erfuhr ende Januar 2012 das ich Schwanger bin und da ich in der Metallproduktion arbeite bittete ich meinen Arbeitgeber um einen passenden Schwangerschaftsarbeitsplatz. Da er keinen hatte, hat er mir, nach langem Hin und Her mit meinem Frauenarzt und Arbeitgeber, ein Beschäftigungsverbot am 6 Februa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ist es möglich, Resturlaub als Gehaltserhöhung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auszahlen zu lassen, so dass diese bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigt wird? Es wre also auf der Gehaltsabrechnung keine Auszahlung des Urlaubsgeldes, sondern das Grundgehalt wäre für diese Zeit erhöht und es gäbe ei ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner