Steffi1231
Hallo. Wir bekommen im Januar unseren Sohn. Ich bin noch beschäftigt aber freigestellt,bekomme also meinen Lohn weiter. Jetzt gibt es Mutterschaftsgeld. Ich habe nun aber noch 30 Tage Urlaub stehen die ich im Januar und Februar auszahlen lassen wollte. Ist das so möglich oder könnte mir dann Elterngeld abgezogen werden? Lg Steffi
Hallo, man kann sich bei eienm laufenden Arbeitsverhältnis keinen Urlaub auszahlen lassen. Ansonsten werden Einmalzahlungen, die auch so deklariert sind, nicht berücksichtigt Liebe Grüsse, NB
Steffi1231
Hallo. Danke für die Antwort. Wie mein Arbeitgeber das deklariert weiss ich noch nicht. Aber so richtig verstehe ich das noch nicht. Es geht nicht drumm ob Urlaubsgeld mit gezählt wird bei der Berechnung des Elterngeldes. Es geht darum das evt. dann im Februar das Urlaubsgeld ausbezahlt wird und es aber dann auch Elterngeld gibt. Nicht das ich dann kein Elterngeld bekomme oder esverrechnet wird weil ich ja Urlaubsgeld oder Sonderzahlung bekommen habe. Lg Steffi
Steffi1231
Hallo Frau Bader. Könnten sie mich kurz aufklären? Lg Steffi
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Sehr geehrte Frau Bader, Ist es möglich, Resturlaub als Gehaltserhöhung über einen Zeitraum von mehreren Monaten auszahlen zu lassen, so dass diese bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigt wird? Es wre also auf der Gehaltsabrechnung keine Auszahlung des Urlaubsgeldes, sondern das Grundgehalt wäre für diese Zeit erhöht und es gäbe ei ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, ich bin mit meiner Frage an der richtigen Stelle bei Ihnen. Generell ist es ja so, dass Urlaubsgeld nicht in die Berechnung vom Elterngeld eingeht. Bei meinem Fall bin ich mir allerdings unsicher - ich bekomme Urlaubsgeld immer dann, wenn ich Urlaub nehme. Beispielsweise nehme ich im April fünf Tage Urlaub, dann bek ...
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