Mitglied inaktiv
Hallo FRau Bader, ich habe einen tariflich festgelegten urlaubsanspruch. Diese wird uns allerdings erst immer im November ausgezahlt. Ich kriege mwin Kind allerdings im September. Wird der Urlaubsanspruch bis Septemper gezahlt? Oder habe ich auch Anspruch bis Oktober einschliesslich der Mutterschutzfrist.? Habe ich auch auf das Urlaubsgeld auch Elterngeldansprüche? Nochmals lieben Dank für die Antwort
Hallo, 1. Einmalzahlungen werden bei der EG-Berechnung nicht berücksichtigt 2. Urlaubsansprüche haben Sie bis einschließlich dem Monat, in dem der Mutterschutz endet 3. Was im Tarifvertrag steht, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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