Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei teilzeitjob

Frage: Elterngeld bei teilzeitjob

mel-2013

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, Meine Tochter wird im August 3 Jahre und seit ihrem ersten Geburtstag arbeite ich Teilzeit also 20 Std/Woche. Ich wünsche mir noch ein zweites Kind, mache mir nur Sorgen ob ich finanziell klar kommen würde. Können Sie mir Auskunft darüber geben wie es bei einem Teilzeitjob mit dem Elterngeld aussehen würde und ob ich zusätzlich noch irgendwas beantragen bzw aufstocken könnte? Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, jetzt mehr arbeiten heißt mehr EG. Das EG können Sie berechnen unter: www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das wird dann anhand des Teilzeitlohnes berechnet. Was meinst Du mit aufstocken ? Du kannst schauen wieder auf Vollzeit gehen zu können um es zu erhöhen. Oder noch einen Nebenjob. Ihr als Paar müsst ja entscheiden ob ein weiteres Kind passt oder nicht. In erster Linie ist der Partner zuständig.


luvi

Beitrag melden

Hallo, du könntest Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Dein/euer Einkommen muss dazu innerhalb bestimmter Grenzen liegen. Für die Berechnung gelten bei Elterngeld, das erarbeitet wurde, bestimmte Freigrenze. LG Luvi


luvi

Beitrag melden

Deine Antwort bezieht sich überhaupt nicht auf die Frage. Lass doch mal deine persönliche Meinung außen vor und gib sachliche und vor allem richtige Antworten. Luvi


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es ist entscheidend was der Vater des Kindes verdient, bevor irgendeine Leistung beantragt werden kann. Das ist doch nun wirklich nicht neu und hat nix mit meiner persönlichen Meinung zu tun.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Oder ist es heutzutage üblich und normal seine Familienplanung mit sozialen Geldern zu gestalten ? Rein rechtlich, und um nichts anders geht es, sind diese dafür da um unvorhergesehene Notlagen aufzufangen. Und es ist super, dass es das gibt. Für unvorhergesehene Notlagen. Eine geplante Schwangerschaft zählt da sicherlich nicht zu.


luvi

Beitrag melden

Auch bei einer geplanten Schwangerschaft gibts staatliche Unterstützung wie Wohngeld und Kinderzuschlag. Klar, dass erst mal der Vater zuständig ist, aber auch bei Vollzeitätigkeit reicht der Mindestlohn oft nicht aus um eine Familie zu ernähren. Nach deiner Argumentation dürften ja nur Leute mit einem gewissen MindestEinkommen Kinder bekommen. Übrigens bringst du deine persönliche Meinung sehr oft zum Ausdruck und oft stimmt es auch nicht, was du antwortet. Luvi


mel-2013

Beitrag melden

Mein Partner befindet sich noch im Studium und verdient zur Zeit nicht, deshalb meine Frage nach eventueller finanzieller Unterstützung. Ich werde wohl besser wenigstens 1 Jahr wieder vollzeit arbeiten, damit es mit dem Elterngeld einigermaßen ausreicht u. Er müsste sich einen nebenjob suchen während des Studiums. Danke für eure Antworten


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten.    Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht.   Unser Sohn ...

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...