Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Selbstständigkeit

Frage: Elterngeld bei Selbstständigkeit

AnLu89

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mir ist bewusst, dass wenn Einkünfte aus selbstständiger Arbeit vorhanden sind (auch im Nebenerwerb als Kleingewerbe), nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt sondern das letzte volle Wirtschaftsjahr als Grundlage für die Elterngeldberechnung gilt. Meine Frage geht einen Schritt weiter, wenn ich nach der Elternzeit keine 12 Monate arbeite bis ich in die nächste Elternzeit gehe, gilt dann wieder das letzte volle Wirtschaftsjahr vor Geburt 1 als Grundlage für die Elterngeldberechnung von Kind 2? Besten Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es wird geschaut, welches da letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt von K2 war. Im nächstn Schritt wird dann geprüft, ob Sie in dem Jahr MG (fällt ja eher weg) oder EG (bis zum 14 Lebenmonat von Kind 1) bekommen haben. Wenn ja wird das letzte Jahr davor genommen und immer so weiter. Wenn also die Kinder weniger al 11 Jahr auseinander sind bekommen Sie das gleiche EG + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Elternzeit spielt so gesehen keine Rolle, wichtig ist, ob du Elterngeld bekommen hast in dieser Zeit und ob zwischen den beiden Kindern die Selbstständigkeit wieder ausgeübt wurde. Wenn in dem Wirtschaftsjahr, das eigentlich neue Grundlage wäre, Elterngeld für dein älteres Kind gezahlt wurde (es zählt dabei aber nur Elterngeld aus den ersten 14 Monaten, Elterngeld ab dem 15. Monat wird ignoriert), dann darfst du wieder auf das Jahr zurückgreifen, das beim älteren Kind genutzt wurde. Liegt aber kein Elterngeld oder nur Elterngeld ab dem 15. Lebensmonat des älteren Kindes in diesem Wirtschaftsjahr, dann wird das auch tatsächlich zugrunde gelegt, selbst wenn es dich schlechter stellt.


AnLu89

Beitrag melden

Vielen Dank! Das hilft mir.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...