Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Mischeinkünften

Frage: Elterngeld bei Mischeinkünften

Vaterfreude12

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes. Meine Frau ist seit Juli 2015 in einem Unternehmen als Angestellte (650 EUR) und Selbstständige (900 EUR) beschäftigt. Sie bezieht also 2 verschiedene Einkunftsarten. Aus der Selbstständigkeit erzielt sie nur ein Einkommen ohne Ausgaben absetzen zu können. Wie berechnet sich jetzt in diesem Fall das Elterngeld? Aufgrund der Selbstständigkeit gehe ich davon aus, dass als Bezugszeitraum nicht die letzten 12 Monate herangezogen werden, sondern das Jahr 2015. Vor Juli hatte meine Frau keine Beschäftigung und kein Einkommen. Falls jetzt nicht die letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage dienen, möchte ich gerne wissen, wie das Elterngeld berechnet wird. Bin unsicher ob als Grundlage der Steuerbescheid 2015 dient oder ob jeder Monat mit dem Brutto-Einkommen und dem Gewinn angesetzt werden. Unser Baby erwarten wir im September. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bemessungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr Liebe Grüsse NB


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