Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Mischeinkünfte

Frage: Elterngeld bei Mischeinkünfte

Marino Herrmann

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Hallo mein Mann und ich bekommen im März unser Baby über eine Leihmutter in der USA. Wir sind ein Männer Paar. Einer von uns ist der leibliche Vater. Ich werde weiter zur Arbeit gehen und mein Mann bleibt zu Hause. Er arbeitet als Brief Zusteller als Hauptberuflich und ist selbständiger Tupper Berater und hat 2018 ca 25000 Euro dazu verdient.In seinem Haupt Job verdient er ca 1400 Euro netto monatlich. Meine Frage ist dp zählt das selbständige Einkommen auch zum Elterngeld? Wenn ja würde er ja viel mehr bekommen. Von den 1400 Euro wären es ja nur 900 Euro monatlich. Liebe Grüße und danke im vorraus für die Antwort. Marino Herrmann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, durch die selbständige Tätigkeit zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, dabei werden alle Verdienste addiert. Er hat monatlich tatsächlich ein Verdienst von über 2.000 € mtl. als Tupper-Berater? Respekt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Bei Mischeinkünften gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor Geburt des Kindes - hier also Januar bis Dezember 2018. 2019 wird komplett ignoriert. Dabei werden Einkünfte aus Selbstständigkeit und Nichtselbstständigkeit zusammen berücksichtigt. Also ja, die 25.000 EUR zählen mit dazu.


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