Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei getrennten Wohnungen

Frage: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

monstermash312

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich werden Ende November Eltern. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht etc. bereits beim Jugendamt erklärt. Nun leben wir in getrennten Wohnungen in der gleichen Stadt und sind auch jeweils dort gemeldet. Mein Freund hat eine Halbgewerbliche Wohnung, weil er eine Werkstatt braucht und ich habe meine Wohnung für mich und meine größere Tochter angemietet, weil ich vorher in einer anderen Stadt lebte. Unser Baby ist ein kleines Überraschungsei.... Wir planen, erst nach der Geburt relaxt nach einer gemeinsamen Wohnung zu suchen. Jetzt wurde mir bei der elterngeldstelle gesagt, mein Freund kann kein elterngeld beziehen, weil er nicht mit dem Kind unter einem Dach lebt. Ich kann allerdings auch nicht 14 Monate Elterngeld als Alleinerziehende bekommen, weil ich es durch die Sorgetechtserklärung ja nicht bin. Und de Fakto ja auch tatsächlich nicht bin. Ich finde das alles irgendwie unlogisch und frage mich, ob das so stimmt. Es geht im Falle meines Freundes tatsächlich vermutlich eh nur um die Mindestsumme, weil er im letzten Jahr als Selbstständiger nicht wirklich Gewinn gemacht hat. Aber es wäre schön, wenn diese Zuwendung doch käme, um zumindest ein bisschen was abzufedern, wenn ich erst wieder arbeite und er sich voll ums Kind kümmert. Gibt es da doch Möglichkeiten für uns? Sorry, der Text ist sehr lang... Gruß, Alex


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleinerziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haushalt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben. Auch bei geringfügig Beschäftigten und Nichterwerbstätigen können die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen. Liebe grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Soweit ich weiß hat sich das geändert und Du kannst 14 Monate bekommen unabhängig vom Sorgerecht. Es langt dass Du alleine mit den Kindern gemeldet bist. Alternativ stellt sich die Frage wo er denn seinen Lebensmittelpunkt haben wird, wenn das Kind da ist. Er kann sich ja auch bei Dir melden und die andere Wohnung lediglich gewerblich mit Zweitwohnsitz.


KMH

Beitrag melden

Wir hatten ziemlich die gleiche Situation. Mein Freund hat dann kurz vor Beginn seiner Elternzeit den Hauptwohnsitz zu uns umgemeldet, sein Büro blieb Zweitwohnsitz. Kein Problem. :-)


monstermash312

Beitrag melden

DANKE!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...