Mama2016!2019
Sehr geehrte Frau Bader. Wir erwarten unser zweites Kind und sind bislang nicht verheiratet. Jetzt überlegen wir aus bestimmten Gründen, es doch zu tun. Bei Kind 1 hatte ich (ganz grob) 2016 kompletten Elterngeldbezug, in 2017 7 Monate kein Einkommen (in Elternzeit) und 5 Monate Teilzeiteinkommen. Bei meiner Steuererklärung für 2017 habe ich dann aufgrund des niedrigen Einkommens in 2017 sehr viel (ich glaube so gut wie dir gesamte Einkommensteuer) wieder erstattet bekommen. Kann man sich nach einer Heirat weiterhin steuerlich getrennt veranlagen lassen, sodass mein Elterngeld keinerlei Einfluss auf das Einkommen bzw. genauer gesagt auf die Steuerlast meines Freundes hat und wir im Folgejahr bei der Steuererklärung nicht horrende Summen zurück zahlen müssen? Ich hoffe, ich habe das nicht zu umständlich ausgedrückt... Vielen Dank und beste Grüße
Hallo, ja, kann man. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wir haben bei beiden Kindern immer weiter einzeln veranlagt, da es in der Berechnung der Steuersoftware, so auch immer günstiger war. Und wir haben vor Geburt von Kind 1 geheiratet. LG Lilly
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