Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei befristeten Arbeitsverträgen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei befristeten Arbeitsverträgen

lilly229

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Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag läuft Ende November 2015 aus. Weder mein Arbeitgeber noch ich möchten eine Verlängerung. Wir planen jetzt ein zweites Kind, vorrausgesetzt es klappt schnell wäre der ET entweder im Oktober oder November. Ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Bekomme ich, obwohl ich dann ja quasi ab Dezember arbeitslos bin, ganz normal Elterngeld? Muss ich mich dann tatsächlich arbeitslos melden, obwohl ich ja in Elternzeit bin? Nach der Elternzeit werde ich mich mit einer eigenen Praxis selbstständig machen (bin Ärztin). Ggf auch schon nach 12 oder 18 Monaten. Ist das dann ein Problem wenn ich zwei Jahre Elternzeit beantragt habe? Oder ist das sowieso egal, da ich ja quasi arbeitslos bin? Macht es mehr Sinn erstmal nur ein Jahr zu beantragen und dann ggf zu verlängern? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Arbeitgeber können Sie auch keine Elternzeit nehmen. Gleichwohl können Sie, berechnet nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, ganz normal Elterngeld bekommen. Arbeitslosengeld 1 bekommt man nur, wenn man tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also kein Kind betreut. Das könnten Sie also praktisch danach bekommen. Außerdem gibt es doch auch noch solche Existenzenförderungs Geschichten, die, wenn ich es richtig weiß, das ist nicht mein Schwerpunkt, im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld 1 stehen. Da müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Es gibt keinen wo Du es melden oder verlängern kannst. Bist dann eben Hausfrau. Elterngeld wird es geben, anhand des Einkommens 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz. Wenn Du nicht arbeiten willst in der Zeit nach dem Mutterschutz, dann musst Du auch nicht zum Arbeitsamt. Wichtig ist die Krankenversicherung, die ist nur beitragsfrei im Elterngeldbezug.


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