ninawhite
Hallo, ich bin Lehrerin in Bayern (Realschule) und nach A13 / Stufe 5 besoldet. Seit 10.08. befinde ich mich in Mutterschutz. Der errechnete Geburtstermin ist der 22.08.2014. Laut der Besoldungsstelle läuft das Gehalt für Lehrer im Mutterschutz wie vorher weiter (keine Lohnersatzleistung). Läuft das dann bis 2 Monate nach der Entbindung? Wenn ja, ab wann könnte ich Elterngeld beziehen? Wird das Elterngeld ebenfalls wie die Beamtenbesoldung vorschüssig gezahlt? Danke für ihre Hilfe im Vorraus! LG
Hallo, ja, das läuft den ganzen Mutterschutz. Danach können Sie ganz normal EG bekommen. Da es mit dem MG verrechnet wird, eben erst danach Liebe Grüße NB
SumSum076
Ja, die Besoldung läuft bis zum Ende des MuSchu. Elterngeld gibts trotzdem ab Geburt! Elterngeld wird generell mit dem MuSchu-Geld (Besoldung) verrechnet. Bekommst du mehr MuSchu-Geld als Elterngeld, wird nur das MuSchu-Geld ausgezahlt. Im Standardfall beantragt man also das Elterngeld von Geburt bis zum 1. Geburtstag. (Von LM 3 bis 14 geht nicht) Elterngeld gibts manchmal im voraus, manchmal mitten im Lebensmonat. Kommt auf die Elterngeldstelle an. Gruß Sabine
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