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Liebe Frau Bader. Ich hätte eine Frage zum Elterngeld. Nach zweieinhalb Jahren in der Schweiz kehren wir zurück nach Deutschland. Ich erwarte nun auch ein Kind im August. Das werde ich noch der Schweiz bekommen, wo ich auch einen Arbeitsvertrag habe. Diesen muss ich jedoch kündigen nach Geburt und werde dann bis circa November/Dezember noch in der Schweiz bleiben, aber dann zurück nach Deutschland ziehen. Wie muss ich es mit dem Elterngeld handhaben? Ich glaube ich habe Anspruch darauf? Was muss beim Antrag beachtet werden und wann sollte ich es beantragen? Ich habe ja dann keine Elternzeit, wie in Deutschland üblich. Ist das ein Problem? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! tina
Hallo, Auch im Ausland aktive Antragsteller können einen Anspruch auf das Elterngeld haben. Zu den Berechtigten zählen im Einzelnen: Beschäftigte, die im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zeitlich begrenzt ins Ausland entsandt wurden. Selbständige, die sich zeitlich begrenzt nicht in Deutschland aufhalten. Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Entwicklungshelfergesetz. Missionare, deren Missionswerke oder -gesellschaften Mitglied oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e.V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen sind. Deutsche Staatbürger, die vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. Beamte, die vorübergehend eine nach § 123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesene Tätigkeit im Ausland wahrnehmen. Ansonsten nach Rückkehr Liebe Grüße NB
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