Aravind
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich haben unser Wohnsitz in Würzburg. Wir sind Indische-Staatsbürger. Meine Frau hat in Deutschland nie gearbeitet. In Mai 2018 erwarten wir unser erstes Kind. Für die Entbindung fliegt meine Frau nach Indien, und reist in August 2018 zurück nach Deutschland. Aber in diesem Zeitraum ist unser Wohnsitz in Würzburg. Die Frau ist über mich gesetzlich versichert (AOK-BW). Bitte entschuldigen Sie meine viele Fragen unten, da wir kennen uns nicht so gut mit dem Prozess in Deutschland aus. Jetzt zu meinen Fragen: 1. Da das Kind in Indien geboren ist, haben wir Anspruch auf dem Elterngeld? 2. Wenn ja, wie viel und ab welchem Monat (Mai oder August) werden wir das Elterngeld bekommen? 3. Den Antrag muss ich oder meine Frau stellen? 4. Da wir Inder sind, haben wir Anspruch auch auf dem Kindergeld? 5. Wenn ja, Wird auch das ab Mai oder August ausbezahlt? Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Aravind
Hallo, 1. Ausländische Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Ausländerinnen und Ausländer, die sich zum Beispiel zum Zwecke der Aus- oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten, erhalten kein Elterngeld. Das betrifft auch Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. 2. Ansonsten besteht ein Anspruch, wenn das Kind in Deutschland ist. 3. Ihre Frau 4. In Deutschland lebende Ausländer haben einen Anspruch auf das deutsche Kindergeld, sofern sie über die entsprechende Niederlassungserlaubnis oder anderweitige Aufenthaltstitel verfügen, die zum Kindergeldbezug berechtigen 5. Ab Geburt Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja, denn der Geburtsort des Kindes spielt keine Rolle. 2. Da der gewöhnliche Aufenthaltsort der Eltern weiterhin in Deutschland ist, schätze ich, das Geld kann rückwirkend ab Geburt des Kindes gezahlt werden. Hier bin ich mir aber nicht ganz sicher. Da müssen wir noch andere Antworten abwarten. 3. Das ist egal. 4. Solange Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und einen passenden Aufenthaltstitel haben, besteht auch ein Anspruch auf Kindergeld. 5. siehe 2.
Dojii
Entschuldigung, ich habe doch tatsächlich KINDERgeld gelesen. Also meine obige Antwort bitte ignorieren, ich schreibe es nochmal neu für das Elterngeld. 1. Ja, der Geburtsort des Kindes spielt keine Rolle. 2. Da es sich nur um einen begrenzten Aufenthalt im Ausland handelt und nicht um eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes, könnte das Elterngeld sogar rückwirkend ab Geburt gezahlt werden, wenn der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Geburt eingereicht wird. Das muss die Elterngeldstelle aber im Einzelfall prüfen. Praktisch aber stört ein "Urlaub" im Ausland nicht den Elterngeldanspruch. 3. Den Antrag muss derjenige stellen, der das Kind zuhause betreut. Wenn Sie also weiter arbeiten (Vollzeit?), dann muss Ihre Frau den Antrag stellen. 4. Solange ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, besteht dem Grunde nach Anspruch auf Elterngeld. 4. Siehe 2. Kommt darauf an, wie die Elterngeldstelle die Wohnsituation einschätzt. Meiner Meinung nach müsste es rückwirkend ab Geburt gezahlt werden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gestern den Bescheid über die Ablehnung des Elterngeldes erhalten. Die Begründung: wir verdienen mehr als 175.000€. Das stimmt aber nicht, bzw. unser zu versteuerndes Einkommen liegt unter dem Wert. Die Steuererklärung für 2024 liegt uns vor, sie wurde auch bei Antragstellung eingereicht. Unser Sohn ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente