Patecatl
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe zwei 50 Prozent Teilzeitstellen bei zwei verschiedenen Arbeitgebern und verdiene bei beiden Stellen gleich viel, ca. 3000 Euro netto. Stelle 1 ist Steuerklasse 4, 2 ist Steuerklasse 6. Werden beide Gehälter für die Elterngeldberechnung berücksichtigt? Mit Steuerklasse 4? Oder wird das zweite Gehalt gar nicht angerechnet, dieses würde natürlich auch wegfallen. Der Elterngeldrechner des BMFS tut das nämlich glaube ich nicht... Mit freundlichen Grüßen Marianne
Hallo, werden addiert u StKlasse 4 genommen und dann wird es auf den Höchstsatz von 1.800 € hinauslaufen... Liebe Grüße NB
Dojii
Beide Stellen werden addiert und mit deiner "normalen" Steuerklasse 4 versteuert in der Elterngeldberechnung. So oder so kommt du aber auch schon mit nur einer Teilzeitstelle und 3000 netto auf den Höchstsatz von 1.800 EUR Elterngeld pro Monat.
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