Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld auf 2 jahre ausbezahlt und jetzt erneut schwanger????

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld auf 2 jahre ausbezahlt und jetzt erneut schwanger????

Leasmutti

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Hallo!! Ich werd wohl nicht die einzige sein, die Probleme hat, das Elterngeld zu berechnen... Hochkomplexe Geschichte.... Also, meine 1. Tochter kam am 31.7.2010 zur Welt. Ich habe mir das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen (mtl.ca 600€) Bin jetzt erneut schwanger und der ET ist am 1.2.2013. Seit August 2012 "arbeite" ich quasi wieder 100% (allerdings Besch.-Verbot) - netto ca. 1500€. Wie berechnet sich jetzt das "neue" Elterngeld??? Welche 12 Monate werden da mit einberechnet? Das die Montae August2012- Januar 2013 miteinberechnet werden, ist mir klar, aber welche "restlichen" 6 Monate werden zur Berechnung dazugezählt? Ich steig da nimmer durch... Können sie mir helfen? Danke:-)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Liebe Grüsse, NB


Sonni74LS

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Hallo, Du musst das rückwärts rechnen vom mutmaßlichen Entbindungstermin an für Kind 2: Feb. 13 = ET Kind 2 Jan 13 = Mutterschutz Dez 12 = Nettolohn (1) Nov 12 = Nettolohn (2) Okt 12 = Nettolohn (3) Sep 12 = Nettolohn (4) Aug 12 = Nettolohn (5) Jul 12 = 0,00 EUR (6) Jun 12 = 0,00 EUR (7) Mai 12 = 0,00 EUR (8) Apr 12 = 0,00 EUR (9) Mrz 12 = 0,00 EUR (10) Feb 12 = 0,00 EUR (11) Jan 12 = 0,00 EUR (12) Dez 11 = 0,00 EUR Nov 11 = 0,00 EUR Okt 11 = 0,00 EUR Sep 11 = 0,00 EUR Aug 11 = 0,00 EUR Jul 11 = EG-Bezug Kind 1 Jun 11 = EG-Bezug Kind 1 Mai 11 = EG-Bezug Kind 1 Apr 11 = EG-Bezug Kind 1 Mrz 11 = EG-Bezug Kind 1 Feb 11 = EG-Bezug Kind 1 Jan 11 = EG-Bezug Kind 1 Dez 10 = EG-Bezug Kind 1 Nov 10 = EG-Bezug Kind 1 Okt 10 = EG-Bezug Kind 1 Sep 10 = EG-Bezug Kind 1 Aug 10 = EG-Bezug Kind 1 Jul 10 = Geburt Kind 1 Monate mit Elterngeldbezug und Mutterschaftsgeldbezug fallen aus der Berechnung raus. Die Splittung des Elterngeldes auf 24 Monate Auszahlung bringt da auch nix... alle Monate nach dem 1sten Geburtstag von Kind 1 werden mit 0,00 EUR berechnet, wenn Du dort nicht gearbeitet hast und ein Gehalt erzielt hast. Also zählen für Dich die Monate Jan 2012 bis Dez 2012 --- Leider auch ziemlich viele mit 0,00 EUR Berechnung. Hier mal der Link zum Elterngeldrechner: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ LG, Sonja


Sternenschnuppe

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Die 6 Monate vor der Arbeitsaufnahme ! Ziehen den Schnitt dann leider reichlich nach unten da Du da kein Einkommen hattest. Der eigentliche Elterngeldbezug ist nach einem Jahr vorbei, die 2. Rate kein Einkommen. Wird also mit 0€ gezählt.


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