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Hallo Frau Bader Mein Vorrausichtlicher Entbindungstermin ist am 12.7.09 mein Arbeitsverhältnis endet am 31.7.09. habe ein Jahr dort gearbeitet. Nach einem Jahr Beitragspflichtig gearbeitet hat man ja Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Meine Fragen: Wer Zahlt das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung weiter wenn der Arbeitsvertrag in dieser Zeit ausläuft? Verfällt das dann? Wie Funktioniert das mit dem Arbeitslosengeld und dem Elterngeld? Man bekommt ja bestimmt nur eins von beiden. Wenn man ein Jahr die 67% Elterngeld nimmt/bekommt, hat man nach dem Jahr noch den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder fällt man dann nach dem Elterngeld ins Harz IV? Danke für die Antwort Mit freundlichen Grüßen Maggy-lu
Hallo, wenn der Vertrag in der Mutterschutzfrist endet, zahlt die KK beide Anteile (auch den vom AG). Sie bekommen danach aber nur ArbGeld I, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten wird das ArbGeld I bis zu 3 Jahre "aufgehoben". In dieser Zeit bekommen Sie EG, KG und evtl. ArbGeld II Liebe Grüsse, NB
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Hallo frau bader, mein elterngeld läuft zum 13.7 aus. In meine Beschäftigung geh ich erst ab 1.8 wieder. Nun meine frage. Steht mir für die Übergangszeit arbeitslosengeld zu. Ich bin seit 2013 in diesem betrieb beschäftigt und alleinerziehend. Vielen Dank
Hallo Frau Bader, bis zum Geburtstermin beziehe ich 8 Monate Arbeitslosengeld 1. Ist es richtig, dass für die Berechnung meines Elterngeldes nur die letzten 4 Monate meiner Beschäftigung zählen? Also das Nettogehalt der letzten 4 Monate geteilt durch 12. Und von diesem Ergebnis 65%? Viele Grüße Franzi
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