Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / Arbeitslosengeld I durch langwierigen Krankheit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld / Arbeitslosengeld I durch langwierigen Krankheit

Zimtstern2016

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Hallo Frau Bader, aufgrund von einer langwierigen Erkrankung beziehe ich inzwischen mein "Krankengeld" über die AfA als Arbeitslosengeld I (Nahtlosigkeitsregelung). Seit inzwischen 18 Monaten bin ich durchgehend krankgeschrieben. Eine Reha verlief ohne Erfolg. Ich möchte nun wissen, da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I einen Monat nach errechnetem Entbindungstermin ausläuft, wie viel Anspruch ich auf Elterngeld habe. Ruht eigentlich das Arbeitslosengeld während des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse? Verlängert sich dadurch der Arbeitslosengeldanspruch um einige Wochen? Von nur 300 Euro Elterngeld ohne weitere Leistungen kann man ja nicht leben. Vielen lieben Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Krankengeld bekommt man höchstens 78 Wo-das haben Sie doch erreicht 2. SIe können 12 Mo Eg bekommen - dann den Mindestbetrag von 300 € 3. Für Ihren Unterhalt ist der KV zuständig Liebe Grüße NB


Felica

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Wird aber nur 300 € EG geben, ansonsten ist in erster Linie der Vater des Kindes für dich unterhaltspflichtig. Nur wenn der nicht kann springt der Staat ein was dann Hartz4 bedeutete. ALG1 und EG wird es auch nicht gleichzeitig geben, außer du kannst eine Kinderbetreuung nachweisen und wärst nach dem Mutterschutz wieder in der Maßnahme. Dan gäbe es auch nur anteilig ALG1 denn mit EG darf man nicht mehr wie 30 Std arbeiten bzw suchen. Bei Krankengeld hätte das evtl noch anders ausgesehen, da ist Kranklengeld und Mindestbezug EG wohl möglich. So wie ich dich verstanden habe bist du da aber raus. hast du mal prüfen lassen wie es mit EU-Rente aussieht? Das würde ich in Angriff nehmen. Wenn Reha keine Lösung war sieht es da ja nicht schlecht mit aus. Solle da ein negativer bescheid kommen, was meistens der Fall ist, Einspruch erheben.


Zimtstern2016

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Vielen Dank für deine hilfreichen Antworten ! Weißt du auch, ob ich weiterhin krankenversichert bin, wenn ich die 300 Euro Elterngeld bekomme und die Zahlung vom ALG I ausgelaufen ist? Wir sind nicht verheiratet. Danke!


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