Frage:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Liebe Frau Bader,
Ich hätte eine Frage zu dem Elterngeld.
Aktuelle Situation schaut so aus das mein Jahr Elternzeit Ende Januar abläuft und ich danach Arbeitslos wäre. Leider hab ich erst ein Krippenplatz im Monat Mai. Mein Mann wollte eigentlich die Eingewöhnung nehmen.
Ist es möglich das ich Elternzeit um 2 Monate verlängern quasi 14 Monate und mein Mann dann April teilzeit arbeiten geht und dann im Mai Elternzeit?
Können Sie mir auch sagen wo ich wahrscheinlich besser komme da ich wahrscheinlich Alg 1 nur erhalte wenn ich eine Betreuung für mein Kind ermöglichen kann?
Uns geht es hauptsächlich darum das wir finanziell in den Monaten bis zur Kita abgesichert sind. Aktuell endet mein Elterngeld Ende Januar und mein Mann geht nebenbei Vollzeit arbeiten, was natürlich nicht für uns drei reichen würde.
Über ein Feedback würde ich mich freuen.
von
Leiser87
am 02.01.2023, 15:56
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Hallo,
ohne Arbeitgeber sind Sie nicht in Elternzeit. Deshalb können Sie auch nichts verlängern. Ich verstehe nicht, warum ihr Mann in Elternzeit gehen soll, wenn sie sowieso arbeitssuchend sind. Das ist rechtlich natürlich möglich, will aber finanziert sein.
Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2023
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Wenn Du 12 Monate basiselterngeld genommen hast ( Mutterschutzlohn wird angerechnet)
Steht dir kein elterngeld mehr zu, alg1 muss das kind betreut sein. Wohngeld und kinderzuschlag könnt ihr Prüfen
von
misses-cat
am 02.01.2023, 15:59
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Ach so als letzte Möglichkeit das bürgergeld ( ehemals Hartz 4)
von
misses-cat
am 02.01.2023, 16:02
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Ihr habt auch das Problem dass dein Mann gar kein Elterngeld bekommt, wenn er es nicht in Monat 13+14 nimmt. Du kannst die nicht übernehmen.
Anspruch 12 Monate Basis plus 2 Monate vom Partner
von
MamaausM2
am 02.01.2023, 16:12
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Eigentlich war der Plan zu erst das mein Mann den 14 Monat übernimmt den 13ten hat er quasi zu Anfang schon genommen..er sollte die Eingewöhnung in der Krippe damit übernehmen..Leider bekommen wir nun im Februar kein Platz..sondern erst im Mai...quasi keine Betreuung für Februar/März/April...ausser nur durch mich dann. Die Zeit sollte natürlich finanziell angesichert sein.. also in meinem Fall wohl nur durch das Bürgergeld und eventl Wohngeld/Kinderzuschlag?
Oder ich finde eine Betreuung und kann ALG 1 beantragen.
Was wäre dann mit dem Eltern Geld Plus? Wenn man diese nimmt anschließend?
Hoffe hab es jetzt so richtig verstanden?
von
Leiser87
am 02.01.2023, 16:43
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Elterngeld plus gibt es nicht wenn man die Basis Monate genommen hat das sind halt die halben Basis Monate.
Sonst gibt es nur noch die partnermonate dafür müsst ihr aber weiter arbeiten.
Fürs bürgergeld müsst ihr aber schauen da wird das Gehalt deines Mannes mit berechnet allerdings wohl nicht so stark wie bei Hartz 4 , gibt bestimmt rechner im Netz
von
misses-cat
am 02.01.2023, 16:51
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Ich hake noch mal nach: Du hast 12 Monate Elternzeit genommen (bis Ende Januar). Dein Mann hat nach der Geburt schon einen Monat Elternzeit genommen. Den zweiten Partnermonat wollte dein Mann nun nehmen, will aber durch den fehlenden Betreuungsplatz davon absehen und doch keine Elternzeit mehr nehmen? Habe ich das richtig verstanden?
Andere können das sicher besser beantworten, aber ist es nicht so, dass man den einen Partnerschaftsmonat zurückzahlen muss, wenn man den zweiten nicht nimmt? Kann das jemand bestätigen? In dem Fall wäre es ja ganz wichtig, dass der Vater die Elternzeit noch nimmt, um nicht das Elterngeld zurückzahlen zu müssen.
Liebe AP, du bist Hausfrau in Elterngeldbezug. In allererster Linie ist dein Mann finanziell für dich zuständig. Wenn ihr trotz seiner Vollzeitstelle unter einem bestimmten Satz bleibt, kann euch Wohngeld oder Bürgergeld zustehen. Das hat sich gerade gerändert, lohnt sich also nachzuschauen.
Elterngeld steht dir keines mehr zu. Man hat, sehr vereinfacht gesagt, die Wahl zwischen vollem Basielterngeld für 12 Monate (+ ggf. die beiden Partnermonate) oder eben "halbem" Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate. Man kann nicht nach verbrauchtem Basiselterngeld noch mal zusätzlich Elterngeld Plus erhalten.
Viel Erfolg, terkey
von
Terkey235
am 02.01.2023, 18:08
Antwort auf:
Elterngeld oder arbeitslosengeld
Terkey... Korrekt... Wenn er jetzt keine Elternzeit mit Elterngeld nimmt, muss er den ersten zurückzahlen.
von
MamaausM2
am 02.01.2023, 18:32