Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld+Arbeitsloseengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld+Arbeitsloseengeld

Neliya

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Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, beides schließt sich aus, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (Ausn. Teilzeit-Arbeitslosigkeit). Liebe Grüße NB


Dojii

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Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du aber zuhause bleiben musst, um dein Kind zu betreuuen, hast du keinen Anspruch auf ALG I. 


Sternenschnuppe

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Wie schon geschrieben. Nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.  Für Bürgergeld muss vorrangig der Vater des Kindes belegen was er verdient.  Egal ob zusammen oder nicht, nennt sich Betreuungsunterhalt. Zudem natürlich Unterhalt fürs Kind.   


Ani123

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Als Alleinerziehende steht ihnen zu 1) 14 Monate EG, 2) Kindesunterhalt, 3) Betreuungsunterhalt, ggf. 4) Wohngeld.  Für 2 und 3 sollten sie sich Unterstützung vom Jugendamt holen, damit sie das bekommen was ihnen wirklich zusteht. Privat vereinbartes liegt meist unter dem. Sollte der Kindsvater nicht zahlen können erhalten sie Unterhaltsvorschuss. Betreuungsgeld entfällt dann. Punkt 4 bekommen sie nur wenn der Anspruch nach 1-3 noch besteht. Ab dem 1. Geburtstag steht ihnen ein Betreuungsplatz für ihr Kind zu. Mit Betreuung haben sie Anspruchs auf ALG1, allerdings nur für die Stunden in der sie wirklich arbeiten können. VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht. Das ist Betrug.


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