Neliya
Hallo, ich bin noch im Mutterschutz.Mein Arbeitsvertrag läuft zum Ende des Mutterschutz aus. Danach bekomme ich für 12 Monate Elterngeld.Bekomme ich dann auch noch Arbeitslosengeld? Ich bin alleinerziehend, und kann erstmal nicht arbeiten. vielen Dank im voraus
Hallo, nein, beides schließt sich aus, da Sie ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (Ausn. Teilzeit-Arbeitslosigkeit). Liebe Grüße NB
Dojii
Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du aber zuhause bleiben musst, um dein Kind zu betreuuen, hast du keinen Anspruch auf ALG I.
Sternenschnuppe
Wie schon geschrieben. Nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Für Bürgergeld muss vorrangig der Vater des Kindes belegen was er verdient. Egal ob zusammen oder nicht, nennt sich Betreuungsunterhalt. Zudem natürlich Unterhalt fürs Kind.
Ani123
Als Alleinerziehende steht ihnen zu 1) 14 Monate EG, 2) Kindesunterhalt, 3) Betreuungsunterhalt, ggf. 4) Wohngeld. Für 2 und 3 sollten sie sich Unterstützung vom Jugendamt holen, damit sie das bekommen was ihnen wirklich zusteht. Privat vereinbartes liegt meist unter dem. Sollte der Kindsvater nicht zahlen können erhalten sie Unterhaltsvorschuss. Betreuungsgeld entfällt dann. Punkt 4 bekommen sie nur wenn der Anspruch nach 1-3 noch besteht. Ab dem 1. Geburtstag steht ihnen ein Betreuungsplatz für ihr Kind zu. Mit Betreuung haben sie Anspruchs auf ALG1, allerdings nur für die Stunden in der sie wirklich arbeiten können. VZ angeben und nur TZ arbeiten können geht nicht. Das ist Betrug.
Ähnliche Fragen
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita