BabyProjectNo2
Hallo Frau Bader, ich bin momentan noch in EZ. Mein Sohn wird im Febr. 2 Jahre alt, somit würde ich eigentlich im März wieder arbeiten gehen, doch die "neue Ss" ist mit meinem Beruf nicht zu vereinbaren. Als ich meinem Chef von der neuen Ss mitteilte, meinte dieser nur, Ach er hätte jetzt sowieso nicht mit gerechnet dass ich ab März wieder komme. Da er am Personal sparen will. Ich habe allerdings einen unbefristeten Vertag. In der ersten Ss bekam ich eben wegen Beruf und wegen Blutungen gleich ein BV vom Arzt, ansonsten hätte es mir mein Chef ausgestellt! Mein MuSchu beginnt am 17.04.13, ich weiß jetzt garnichtmehr wie das Vorgehen ist. Ich habe bei meiner letzten Ss den Antrag fürs Elterngeld bei uns im Rathaus geholt, so werde ich jetzt auch wieder machen. Und werde einen Wisch von dem Antrag wieder meinem Chef geben zum ausfüllen. Dieser schickt aber allgemein alles gleich zum Steuerbüro, da er da kein Paln hat oder es eben nicht ausfüllt! Egal... Können Sie mir sagen ab wann ich den Antrag für das Elterngeld ausfüllen kann? Bzw. wann spätestens dieser weggeschickt werden muss. Und was für Anträge gibt es sonst noch aus das Kindergeld? Dieses kann ja erst nach der Geburt eingereicht werden. Landeserziehungsgeld gibt es in unserem BL keines. Wie ist das mit dem Zuschuss für das erste Kind, wenn dieses doch unter drei Jahren ist wenn der nächste Nachwuchs kommt? Wie heißt dieser Antrag, oder zählt dieser zum Elterngeldantrag dazu, sodass dies in einem gemacht ist? Vielen Fragen, entschuldigen Sie! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!! Besten Dank
Hallo, Sie können doch jetzt entweden die EZ bis zu dem TAg vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern o wieder antreten - u evtl. direkt ein Bv bekommen. Den Antarg auf EG können Sie sich onlinerunterladen und nachd er Geburt ausfüllen. Man kann auch vorher schon anfangen, die UNterlagen zusammenzusuchen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Zuerst einmal Glückwunsch zur Schwangerschaft. Wenn Du wieder ein BV bekommst, dann steht Dir ab Ende der Elternzeit der volle Lohn zu bis zum Mutterschutz, dann eben wie bei Kind 1. Dass er Dich eh nicht brauchen kann ist sein Problem, Deine Elternzeit endet, Du bist schwanger, hast Anspruch auf Deine alte volle Stelle und Kündigungsschutz. Den Geschwisterbonus gibt es mit dem Elterngeld mit, da kann man irgendwo Geschwisterkinder eintragen. Elterngeldantrag kann man auch erst abschicken wenn man die Geburtsurkunde hat, also nach der Geburt. Die Unterlagen kann Dein Chef aber jetzt schon ausfüllen, an den Zahlen ändert sich ja nix mehr. Alles Gute
denkerstirn
Du kannst dir den Elterngeldantrag online runterladen und schonmal alle Papiere zusammensuchen die du benötigst. Da es in manchen Gegenden ziiiiemlich lange dauern kann (aktuell bis zu 4 Monate)- macht es Sinn den Antrag VOR GEBURT des Kindes einzureichen, dann haben die schonmal was in der Hand und den Rest reichst du nach wenn es soweit ist (Geburtsurkunde). Geschwisterbonus kannst du direkt auf dem Antrag mit eintragen die rechnen das dann aus. Ebenso falls ihr Vatermonate beantragen wollt.
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