Mitglied inaktiv
Hallo, ende Juni kommt unser drittes Kind. Ich arbeite momentan 50% im Angestelltenverhältnis (da Erziehungszeit) und ansonsten als Musikerin freiberuflich (Unterricht, Konzerte usw.). Welche Zeiten werden in diesem Fall für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt? Wie kann ich die freiberufliche Tätigkeit nachweisen? Habe ja kein Gewerbe angemeldet sondern eben diesen freiberuflichen Zusatzverdienst. Gibt es bei uns im Raum Heidelberg Rechtsanwälte die auf das Thema das Elterngeld spezialisiert sind? Ich habe den Eindruck, ich sollte mich bald informieren, damit uns nächsten Sommer nicht der finanzielle Boden unter den Füßen entzogen wird. Vielen Dank Elisabeth Brucker
Hallo, 1. Wegen dem Kollegen müssen Sie sich bei der Kammer erkundigen - das ist schon sehr speziell. Ich kann Sie auch schriftlich unter meiner E-Mail beraten. 2.Die selbst. Tätigkeit mit Hilfe der Steuer! Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin in der 09. SSW und plane gerade, wie die Finanzierung in den ersten 14 Lebensmonaten unseres Kindes aussehen kann. Wir wollen uns die Elternezit aufteilen und so die 14 Monate Elterngeld erhalten. Zwei Monate wollen wir parallel nehmen, was ja hieße, dass wir unser Kind insgesamt 12 Monate „bezahlt“ zuhause betreuen ...
Hallo Frau Bader, ich bin in der 09. SSW und unbefristet angestellt. Ich will mir mit meinem Partner den Elterngeldbezug teilen, damit wir 14 Monate ausschöpfen können. Zwei Monate wollen wir aber mindestens parallel Elterngeld beziehen. Ich möchte während des Eltergeldbezuges weiter 5 Stunden die Woche für meinen Arbeitgeber tätig sein. D ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen