Mitglied inaktiv
Hallo, ende Juni kommt unser drittes Kind. Ich arbeite momentan 50% im Angestelltenverhältnis (da Erziehungszeit) und ansonsten als Musikerin freiberuflich (Unterricht, Konzerte usw.). Welche Zeiten werden in diesem Fall für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt? Wie kann ich die freiberufliche Tätigkeit nachweisen? Habe ja kein Gewerbe angemeldet sondern eben diesen freiberuflichen Zusatzverdienst. Gibt es bei uns im Raum Heidelberg Rechtsanwälte die auf das Thema das Elterngeld spezialisiert sind? Ich habe den Eindruck, ich sollte mich bald informieren, damit uns nächsten Sommer nicht der finanzielle Boden unter den Füßen entzogen wird. Vielen Dank Elisabeth Brucker
Hallo, 1. Wegen dem Kollegen müssen Sie sich bei der Kammer erkundigen - das ist schon sehr speziell. Ich kann Sie auch schriftlich unter meiner E-Mail beraten. 2.Die selbst. Tätigkeit mit Hilfe der Steuer! Liebe Grüsse, NB
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