LitteBoy
Guten Tag, Ich bin seit ca. 1,5 Jahren selbstständig (Freelancerin) und seit ca. 1 Jahr zusätzlich geschäftsführende Gesellschafterin einer UG. Meinen Hauptlebensunterhalt verdiene ich mit meiner Freelancertätigkeit. Mit meiner UG habe ich, da sich das Unternehmen aktuell im Aufbau befindet (ich verkaufe digitale Produkte) insgesamt ca. 3000 Euro eingenommen. Ich zahle mir daher kein Geschäftsführergehalt aus. Nun zu meinen Fragen: Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist Ende Mai. Danach möchte ich 12 Monate Elternzeit nehmen. In dieser Zeit übe ich keinerlei Freelancertätigkeit aus. 1) Kann meine UG weiter Gewinne erwirtschaften, die dann in der UG verbleiben, da ich mir auch weiterhin kein Geschäftsführergehalt auszahle. Die administrativen Tätigkeiten innerhalb der UG würde mein Mann übernehmen, er ist ebenfalls Gesellschafter. Oder müsste in dieser Zeit die Geschäftsführung an ihn übergehen? 2) Angenommen, ich entbinde am 25. Mai. Bis zu welchem Datum können mir meine Kunden (der Freelancertätigkeit) Rechnungen bezahlen, ohne dass mir das Geld vom Elterngeld abgezogen wird? Bis zum 24. Mai? (Ich mache Ist-Versteuerung). Herzlichen Dank schonmal im Voraus !!!!
Hallo, 1. Wenn Sie in dieser Zeit nicht arbeiten, steht Ihnen ja auch kein GF-Gehalt zu. 2. Ab der Geburt Liebe Grüsse, NB
LitteBoy
Hallo, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Zu 1) habe ich nochmal eine Frage: Da meine Firma Produkte verkauft, erwirtschaftet sie Gewinne (obwohl ich selbst nicht arbeite), die ich jedoch in er Firma belassen möchte. Diese werden dann nicht auf das Elterngeld angerechnet ??? Dankeschön und viele Grüße !
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