Guten Tag Frau Bader, bei mir liegt folgende Sachlage vor. Ich bin schwanger, mein ET ist der 1.6.12. Ich werde natürlich Elterngeld beantragen. Allerdings bin ich selbständig tätig, Gesellschafterin einer GbR. Mein Mann ist der andere Gesellschafter. Obwohl ich während der einjährigen Elternzeit definitiv nicht arbeiten werde, gehen mir gemäß GbR-Vertrag momentan 50% des Gewinns zu, was meines Wissens zu einer (teilweisen) Rückzahlung des Elterngelds führen würde. Weil das finanziell eigentlich nicht drin ist, frage ich Sie, ob man den GbR-Vertrag neu abschließen könnte mit dem Zusatz, dass mein Anteil am Gewinn während der einjährigen Elternzeit auf 0% gesetzt wird, da ich in dieser Zeit nicht für die GbR tätig bin. Oder gibt es einen anderen Weg, damit ich kein Elterngeld zurückzahlen muss? Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
von PusteblumeHofft am 16.01.2012, 13:00