Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld als AE

Frage: Elterngeld als AE

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Hallo, wenn alles gut geht werde ich am 28.04.09 Mutter meines zweiten Kindes. Ich bin seit 2006 alleinerziehend bzw. getrennt von meinem Mann. Im August 2009 waren wir den Vater meiner Tochter besuchen (er lebt in den USA) und damals wurde ich ungeplant schwanger von ihm. Ich habe mich gegen eine Abtreibung entschieden, weil ich es einfach von der Psyche her nicht kann (würde ich nicht mit klar kommen). Meine Fragen: Stehen mir in diesem Fall Elterngeld für AE zu oder nicht? Kann es wegen der Schwangerschaft Ärger mit dem Amt bekommen, weil wir ja eigentlich getrennt sind? Unterhalt zahlt der Vater aus finanziellen Gründen übrigens nicht, bekomme für die Tochter Unterhaltsvorschuss. Gibt es deswegen nun Probleme und droht eine Rückzahlung, weil ich sexuellen Kontakt zum KV hatte?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein, wegen dem Sex müssen Sie nichts zurückzahlen 2. Na klar sind Sie ae - wenn der Vater in USA lebt Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du lebst alleine mit den Kindern in einer Wohnung ohne einen weiteren Erwachsenen ? Dann bist Du alleinerziehend mit allen Vor und Nachteilen. Sobald mein jetziger Mann ( nicht Vater des Großen ) bei uns einzog bekam ich Post vom Finanzamt, dass ich nun nicht mehr als Alleinerziehend gelte. Und mit wem Du schläfst, oder mit wem Du ein Kind zeugst, geht keinen was an. Mein Mann hat damals sogar mit seiner Ex zusammengewohnt und diese hat UV bekommen, weil er nicht konnte. Sehe da gar kein Problem. Eine schöne Restschwangerschaft


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Antworten. Jetzt kann ich die Schwangerschaft weiter genießen. Hatte ein ganz schlechtes Gefühl deswegen und sah schon Abgründe auf mich zukommen.


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