32+4
Hallo Frau Bader, da Vaeter nun nach der Geburt auch das Sorgerecht bekommen, frage ich mich, ob Alleinerziehende nun 12 oder 14 Monate Elterngeld erhalten. Muss die ae Mutter im Zweifel das ABR erst umstaendlich einklagen? LG
Hallo, Bedingung ist, dass das Kind nur bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Sonst Klage Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Elterngeld erhält nur, wer mit dem Kind zusammenlebt. Deshalb dürfte das gemeinsame Sorgerecht keinen Einfluß auf das Elterngeld von Alleinerziehenden haben. Luvi
Sternenschnuppe
14 Monate bekommen nur die mit alleinigem Sorgerecht oder mindestens alleinigem ABR. Blöd gemacht, aber leider ist das so. Alleine mit dem Kind gemeldet wäre besser.
luvi
Hallo, tut mir leid, dass ich Dir falsche Infos gegeben habe. Habe jetzt noch mal nachgelesen und folgendes im Internet gefunden. Bei gemeinsamen Sorgerecht kann eine einstweilige Anordnung erwirkt werden, mit der zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen wird. Luvi
Mitglied inaktiv
Na wichtig ist vorallen auch, das Frau wirklich auch alleinerziehend ist, sprich ALLEINE wohnt. Sobald sie mit dem Kindsvater zusammenlebt, ist man auch unverheiratet, nicht alleinerziehend. Und, der Vater muß das gemeinsame Sorgerecht nach der geburt ja erst einmal einfordern, wenn Frau nicht zustimmt, muß das auch gerichtlich geklärt werden. Da sollte dann die Klärung des ABR auch kein Thema mehr sein. Oder irre ich da?
Sternenschnuppe
Nö, stimmt vollkommen. Finde es dennoch sehr unglücklich gelöst. Rechte der Väter werden gestärkt und zeitgleich die Mutter finanziell beschnitten nur weil der Ex das Sorgerecht auch hat. Sorgerecht gibt es ohne Gericht nur mit ABR. Das Gerichtsverfahren um das abzutrennen ist teurer als das Elterngeld beträgt für die zwei Monate mehr.
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