Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld: Abzug vom Sockelbetrag bei geringfügigem Dazuverdienst?

Frage: Elterngeld: Abzug vom Sockelbetrag bei geringfügigem Dazuverdienst?

spring36

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Sehr geehrte Frau Bader, am 20.09. habe ich den errechneten Entbindungstermin. Ich bin Studierende und habe mir das Studium im letzten Jahr durch eine selbständige Tätigkeit (Nettoverdienst ca. 320 € pro Monat) und einen Minijob (Nettoverdienst ca. 230 € pro Monat) finanziert. Zusätzlich habe ich netto-Mieteinnahmen von ca. 90 € pro Monat. In diesen Berechnungen sind noch nicht die 1000 € Pauschbetrag, die das Finanzamt immer abzieht, enthalten und auch nicht meine Ausgaben für Krankenversicherung etc., die ja bei der Steuererklärung auch abgezogen werden. 1. Mit welchen Werten rechnet die Elterngeldstelle? Werden von meinem Verdienst noch meine Ausgaben für Krankenversicherung etc. abgezogen? Und noch eine Frage: wird auch die Zurückzahlung eines Studienkredites von meinen Einkünften abgezogen? Denn mit diesen Abzügen verdiene ich dann denke ich so wenig, dass nur noch der Sockelbetrag bleibt. 2. Wenn ich nur den Sockelbetrag erhalte und dann meine Selbständigkeit weiterführe, wird dann vom Elterngeld noch etwas abgezogen oder bleibt der Sockelbetrag immer unangetastet? Vielen Dank!


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