Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2tes Kind gerne an alle...

Frage: Elterngeld 2tes Kind gerne an alle...

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader und alle mitlesenden, Ich gehe ab dem 1.10 wieder arbeiten und wir planen unser 2tes Kind ab September "auf den Weg zu schicken" Meine Frage ist wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus wenn ich vielleicht nur 7 Monate Vollzeit arbeite und nicht 12 Monate? Geschwisterbonus gibt es bis zur Vollendung des 3ten lebensjahres heißt also bis einen Tag vor dem 4ten Geburtstag,oder? Vielen dank und MfG Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €. Das 3. Lj ist am 3. Geb. vollendet. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, also mit deiner ersten Frage kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber "bis zur Vollendung des 3.LJ" bedeutet bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag. Denn dein Kind hat ja schon 3 LJ hinter sich. Alles Liebe chrisy


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