Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld / 2 Wohnungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld / 2 Wohnungen

Julia Lieselotte

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir schon etliche Beiträge hier durchgelesen (auch die Älteren) und es scheint sich im letzten Jahrzehnt auch rechtlich geändert zu haben. Trotzdem gibt es immer verschiedene Aussagen/ meine zuständige Elterngeldstelle ist telefonisch nicht erreichbar und 60km entfernt, deswegen würde ich gerne folgende Frage stellen: Mein Partner und ich erwarten dieses Jahr unser erstes Kind. Wir leben derzeit in 2 Wohnungen, da beide Wohnungen jeweils für ein gemeinsames Leben zu klein wären. Wir suchen seit längerem eine gemeinsame Wohnung, aber wollen natürlich in Ruhe das passende finden. Kann mein Partner Basiselterngeld + Partnerschaftsbonus (letzteres natürlich in Kombination mit mir) beziehen, wenn er nicht am selben Wohnsitz, wie das Kind gemeldet ist? Ich finde im Internet keine verlässliche Aussage über gemeinsamer Haushalt = muss zwingend gemeldeter Wohnsitz sein. Nach der Geburt wird er den größten Teil seiner Zeit (und die der Betreuung des Kindes) in meiner Wohnung verbringen. Seine Wohnung wird (da die Miete auch recht klein ausfällt) hauptsächlich als Lagerstätte seiner Möbel und als sein Heimarbeitsplatz außerhalb der Elternzeit-/Elterngeldmonate dienen. Mit freundlichen Grüßen Julia


Dojii

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Eine offizielle An- bzw. Ummeldung muss nicht erfolgen. Damit er berechtigt ist Elternzeit und Elterngeld in Anspruch zu nehmen, muss sich sein Lebensmittelpunkt in der selben Wohnung befinden, in der auch das Kind lebt. Legt am besten dem Elterngeldantrag ein kurzes, unterschriebenes Schreiben bei, in dem ihr das erklärt und versichert.


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