Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Die Elternzeit geht 3 Jahre, im ersten Jahr volles Elterngeld, das 2. und 3. Jahr ohne und auch ohne Einkommen. Wenn ich nun erneut schwanger werden möchte, muss ich nach den 3 Jahren erst wieder arbeiten gehen um mehr als den Mindestsatz an Elterngeld zu erhalten oder sollte ich quasi mit Ende der ersten Elternzeit entbinden, wird dann das Einkommen vor der ersten Entbindung als Grundlage genommen? Also die letzten 12 Monate vor der Elternzeit, wenn ich am Ende der Elternzeit entbinde. Danke
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Für mehr als den Mindestsatz solltest du ein Jahr arbeiten. Es zählen wieder die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Sollte der Mutterschutz noch innerhalb der Elternzeit beginnen, kannst du die EZ beenden und bekommst dann das Mutterschaftsgeld nach Vertrag vor Kind 1. Du kannst ja bereits in der EZ Teilzeit arbeiten. Das ist erlaubt und erhöht auch das künftige Elterngeld
Mitglied inaktiv
Das gleiche Elterngeld gibt es wenn Kind 2 und 1 ungefähr 16/17 Monate auseinander liegen. Monate mit Elterngeld werden nämlich längsten bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert. Monate mit Mutterschutzgeld auch
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