Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2 Kind

Frage: Elterngeld 2 Kind

Mrs_c

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Hallo Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich vom Elterngeld. Kind 1 5/18 geboren Kind 2 soll 12/19 kommen. Jetzt meine Frage wie wird das Elterngeld berechnet. Da ich bei meinem ersten Kind das Geld auf 2 Jahre geteilt habe bekomme ich es ja jetzt noch. Wird dann der Betrag genommen oder wie viele Monate vom ersten Kind wo ich noch gearbeitet habe. Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Dabei ist es wichtig, bis zum Beginn des Mutterschutzes das restliche EG von einem vorherigen Kind auszahlen u lassen, wenn man es als EG-Plus bekommt. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Felica

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Dann dringend Elterngeld JEZTZ auszahlen lassen. Sonst wird das mit einander verrechnet bzw auch mit dem Mutterschaftsgeld. Laufende EZ hast du hoffentlich bereits beim AG beendet zum neuen Mutterschutz. Falls nicht, auch das dringend machen. Nur so bekommst du das volle Mutterschaftsgeld. Rückwirkend wird das auch nicht nachgezählt, wenn dein Mutterschutz bereits begonnen hat sind die Tage bis zum beenden futsch. Bei dir sollte der Untees hier zwischen EG1 und EG2 nicht so gross sein da mutterschutz und 14 Monate EG ausgeklammert werden. Sind also nicht so viele Nullrunden. Zudem gibt noch geschwisterbonus dazu. Ich würde aber genau schauen wie du EG2 solltest, denn der Geschwisterbonis wird nur bis zum 3ten Geburtstag bezahlt. Zu dem Zeitpunkt sollte das EG dann durch sein wenn du die optimale Summe haben willst. Ausser du planst in dem Zeitraum zu arbeiten oder brauchst das EG wegen Krankenversicherung.


Mitglied inaktiv

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Kind 1 ist 07/19 14 Monate alt gewesen Monate mit EG plus werden bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ausgeklammert Kind 2 Mutterschutz 11+12/19 also 10/18 bis 10/19 relevant Aug sept okt zählen trotz egplus mit 0€ die Monate davor werden ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert, wenn der Mutterschutz also evtl schon im Okt beginnt, zählt dieser Monat auch nicht Wichtig wäre es auch die Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden. Du erhälst dann volle Mutterschaftsleistungen vom AG Noch nicht ausgezahltes EG solltest du dir vor Mutterschutz auszahlen lassen, damit nix verrechnet wird


Mrs_c

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Vielen dank für die schnelle Antwort. Die Elternzeit hab ich vorzeitig beendet wegen dem Mutterschutz. Aber das mit dem einmaligen Auszahlen wusste ich nicht und da ich jetzt schon im Mutterschutz bin wird das wohl nicht mehr gehen oder? LG


Felica

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Doch, setze dich mit der EG Kasse in Verbindung.


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