Ch_Rei
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir meine Frage zum Thema Elterngeld beantworten: - bis Mai 2017: nicht-selbständige Tatigkeit - Mai 2017: Geburt 1. Kind - 1 Jahr Elterngeld für 1. Kind - danach freiberufliche Tätigkeit - Februar 2019: Geburt 2. Kind - 1 Jahr Elterngeld für 2. Kind Wie berechnet sich hierbei das Elterngeld für Kind 2? Vielen Dank!
Hallo, nach dem letzten abgeschlossen Kalenderjahr ohne MG u EG Liebe Grüße NB
Ch_Rei
Hallo Frau Bader, das heißt es würde sich auch auf die nicht-selbstständig Arbeit von vor dem 1.Kind beziehen, verstehe ich das richtig?
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