Kuki111
Guten Abend Frau Bader ich weiß, zu diesem Thema wurden schon sehr viele Fragen gestellt... Einen Fall wie meinen habe ich leider nicht gefunden oder übersehen. Mein Sohn ist am 11.07.14 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, arbeite allerdings seit dem 13.07.15 Teilzeit in Elternzeit. Elterngeld habe ich ein Jahr bekommen. Ich habe jetzt erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Voraussichtlicher ET wäre der 22.07.16. Wäre es nun ratsam meine Arbeit zu beenden und zurück in Elternzeit zu gehen, damit "mehr" Monate meines alten Gehalts berücksichtigt werden (also das Gehalt bevor mein erster Sohn geboren wurde)? Ich hätte dann theoretisch 6 Monate altes und 6 Monate neues (Teilzeit-Gehalt). Oder geht diese Rechnung gar nicht auf, weil ich sonst Monate ohne Gehalt habe, die trotzdem Berücksichtigung finden? Ich hoffe, der Fall ist verständlich geworden. Ist doch alles ganz schön kompliziert. Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Hallo, Ihr Gedankengang ist leider falsch. Es sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt außer die Monate in denen sie MG oder EG bekommen haben. Umso mehr Sie arbeiten, um so höher ist das Elterngeld. Liebe Grüße NB
malini
Der Rechnung würde nicht aufgehen, alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen wird mit 0 Euro angerechnet (man sammelt im zweiten Elternzeitjahr ohne Teilzeitarbeit nur Nullrunden). Also fährst du deutlich besser, wenn du weiterarbeitest ;) ! Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Sternenschnuppe
Dann gibt es Mutterschutzlohn in Höhe des Vollzeitllohns. Jeder verdiente Euro zählt in den nächsten Monaten, überlege eher höher zu gehen bis zum Mutterschutz wenn Du kannst.
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