Mitglied inaktiv
Wie ist dieser Gesetzestext zu verstehen? "Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt." Heißt das, es werden nur die ersten 12 Monate des auf 2 Jahre ausgedehnten Bezugsraum des Elterngeldes bei der Berechnung des Elterngeldes für das nächste Kind nicht mit einbezogen? Wenn also unser 2.Kind ungefähr 2 Jahre nach dem ersten geboren wird, bekommen wir nur den 300 Euro Sockelbetrag plus 75 Euro Geschwisterbonus bis zum 3. Lebensjahr des ersten Kinds? Damit würde man also schlechter behandelt, als wenn man nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen wäre.
Hallo, wenn in der EZ ein weiteres Kind geboren wird bekommt man nur den Sockelbetrag plus Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Ist denn das wirklich generell so? Es werden doch auch die Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Was ist, wenn das Kind kurz nach dem Ende der Elternzeit des älteren Kindes geboren wird? Kann man eigentlich nach den ersten 12 Monaten der Elternzeit wieder nebenbei arbeiten gehn, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird, wenn man die Auszahlungsdauer auf 24 Monate gestreckt hat? Die Bezugszeit ist ja normalerweise immer 12 Monate lang?
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