Missy1086
Hallo, Ich würde gern wissen wie es mit dem Elterngeld aussieht, wenn mein 2. Kind zur Welt kommt. Meine 1. Tochter ist Ende Juli 2016 geboren worden. Das 2. Kind wird im Dezember 2017 zur Welt kommen. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und auch das Geld entsprechend gesplittet. Ich habe nun die Möglichkeit bei einem anderen AG stundenweise zu arbeiten. Macht das Sinn? Würde dann dieses Geld sowie das Einkommen vor der Geburt meines 1. Kindes gerangezogen werden? Oder lieber gar nicht arbeiten? Ich blicke da irgendwie nicht durch. Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
Hallo, besser lassen Sie alles vor der Geburt auszahlen. Arbeiten macht erst ab dem ersten Geb Sinn Liebe Grùsse NB
Mitglied inaktiv
Alles ab August wird mit 0 Euro ins Elterngeld eingehen, wenn du dann nichts arbeitest. Ob das einen Unterschied macht kommt auf dein Einkommen an. Aber mindestens vier Monate fallen bei den meisten ins Gewicht. Beende die aktuelle EZ beim AG schriftlich zum Tag vor dem neuen Mutterschutz und lass dir die verbleibende Zeit übertragen. Beantrage beim Amt die vorzeitige Zahlung der Verbleibenden Raten (zB ab neuem Mutterschutz) damit du keine Parallelen Zahlungen hast. LG Lilly
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