sunflower942
Hallo Frau Bader, folgende Situation: mein 1.Kind kam 10.2.2014 zur Welt. Ich bekomme Elterngeld für 1 Jahr. Mein Arbeitsvertrag endete am 31.10.2014, Ich bin also jetzt "arbeitslos in Elternzeit?" Davor war ich voll erwerbstätig, bekomme also 67%. Nun bin ich wieder schwanger. Das 2. Kind kommt bevor mein 1. Kind 2 Jahre alt ist. Da Elterngeld ja von der Elterngeldstelle ausgezahlt wird hat meine Arbeitslosigkeit darauf keinen Einfluss? Ich bekomme dann den Mindestsatz plus Geschwisterbonus oder? Das Elterngeld berechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor Geburt des 2.Kindes, und weil ich in Elternzeit bzw. arbeitslos bin, steht mir nur der Mindestsatz von 300€ zu richtig? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, mit dem Vertrag endet die EZ. Ich gehe mal davon aus, dass Sie bei der A fArbeit gemeldet sind. In EZ können Sie nicht gehen, aber sich freistellen lassen bis das Kind 3 ist. Das EG berechnet sich nach dem verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt ohne Monate mit EG o MG Bezug. Monate mit ArbGeld I zählen als 0 € Liebe Grüße NB
SumSum076
Wann kommt den Kind 2 zur Welt bzw wann ist der EET? Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Nö, das wird mehr. Bis Februar bekommst Du ja Elterngeld, da wird Dein alter Lohn genommen. Erst ab März hast Du Nullrunden. Wann beginnt denn Dein Mutterschutz ?
sunflower942
Hallo Frau Bader, ich bin gemeldet aber krieg kein ALG 2 weil wir insgesamt zuviel Verdienst haben. ET des 2. Kindes ist August 2015. Heißt quasi ich kieg für das 2. Kind das gleiche Elterngeld wie fürs 1.Kind? Abzüglich der Monate die ich Elternzeit habe? Momentan bin ich ja noch in Elternzeit sagt jedenfalls das Arbeitsamt.
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