Khayali
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Hamburg und bekommen ein zweites Kind. Ich (die Mama) habe bis vor kurzem gearbeitet, mein Vertrag ist unbefristet und ich werde drei Jahre Elternzeit nehmen. Mein Mann hat auch ein unbefristeten Vertrag hier, wird zwei Monate Elternzeit nehmen und danach wird er (für seinen Deutschen Arbeitgeber) ins Ausland (ein afrikanisches Land) 2-3 Jahre arbeiten. Ich würde mitgehen (ich habe drei Jahren Elternzeit). Fragen: 1. Würde ich noch Anspruch auf Eltern Geld haben (ab Monat 3, wenn wir ins Ausland umziehen)? Meine Stelle hätte ich noch (unbefristeter Vertrag). 2. Würden wir noch Anspruch auf Kindergeld haben? 3. In beide Fällen müssten wir bestimmt hier angemeldet bleiben richtig? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, wichtig ist die Frage, wo er Steuern zahlt. Wenn das nicht D ist, bekommen Sie kein EG u kein KG. Es sei denn, er ist Missionar. Liebe Grüße NB
mellomania
geht alles WENN er weiterhin einen deutschen arbeitgeber hat der ihn ENTSENDET. also nicht hier kündigen und dort arbeiten. geht nicht. wenn ihr dem doppelsteuerabkommen unterliegt wenn ihr hier weiterhin gemeldet bleibt hatten wir auch sind gegangen als der große 2 monate alt war, und bekamen sogar noch einen sohn dazu. kindergeld, elterngeld lief alles ganz normal eben wegen der a1 bescheinigung. und dem entsendungsvertrag. kannst mir gerne pn schicken wenn du magst
Khayali
Vielen Dank mellomania! Ja, er würde seinen Vertrag in Deutschland behalten (d.h. er behält seinen jazzigen unbefristeten Vertrag und bekommt einen "unter Vertrag" für die Entsendung für die Jahre während er auf einem Projekt in Togo arbeiten wird - so habe ich es bestanden). Ich verstehe also dass es alles funktioniert (ich kann EG bekommen und die Kinder KG) SOLANGE wir angemeldet bleiben, richtig? Dies wäredie Voraussetzung. Ich hatte nie von der a1 Bescheinigung gehört. Aber sie allerdings schnell gegoogelt und - wenn ich richtig verstanden habe - ist die nur für die EU wichtig. Also vielleicht nicht wenn wir in Togo arbeiten bzw wohnen ?!?! Wird sie von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beantragt? Nochmal tausend Dank!
mellomania
mist, hatte ich überlesen. dann weiß ich nicht ob ihr anrecht auf elterngeld etc habt. wir waren in ungarn eu, daher lief das bei uns normal...
Khayali
Hallo Frau Bader Wenn ich sie richtig verstehe, wenn wir in Deutschland weiterhin Steuer bezahlen und angemeldet bleiben, hätte ich noch Anspruch auf EG und KG, richtig? Ich bin deutsche und in Deutschland angestellt (habe jetzt drei Jahre Elternzeit beantragt). Er ist Kanadier und von einer Deutschen Firma angestellt und würde von der gleichen Firma entsendet werden. Danke nochmals
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