Mitglied inaktiv
Fall: Eine Kroatin (in Deuschland geboren) hat einen Kroaten (geschieden 1 Tochter alleinige Sorgerecht) aus Kroatien geheiratet. Er wohnt bei ihr in Deutschland. Das Kind lebt noch in Kroatien (soll Ende der Grundschule nach D nachgeholt werden). Frage: Können die Beiden jetzt schon Kindergeld für das in Kroatien lebende Kind beantragen oder erst, wenn das Kind in D gemeldet ist? Wer bekommt dann das Kindergeld bzw. wer muss das beantragen. Sie als Stiefmutter oder er als leibl. Vater oder zusammen als Ehepaar? Vielen Dank.
Hallo, nur, wenn das Kind bei Ihnen lebt. Und dann muss es der KV beantragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ich glaube es gibt nur Kindergeld für Kinder die auch bei dem Elternteil leben die es beantragen wollen. Sprich, man kann es erst beantragen wenn das Kind auch wirklich bei dem Elternteil gemeldet ist. Und wenn kann dann auch nur der Erziehungsberechtigte beantragen.
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