Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht - Nachweis

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht - Nachweis

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Hallo Frau Bader, der Vater unserer gemeinsamen Tochter, hat schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt. Wir haben KEINEN gemeinsamen Wohnsitz. Unsere Tochter wohnt bei mir. Auch habe ich das Sorgerecht für sie. Wir waren nie beim Jugendamt und haben das ändern lassen. Ich habe einen Bescheid für 12 Monate Elterngelt von der Elterngeldstelle vorliegen und nehme für die ersten 16 Lebensmonate meiner Tochter die Elternzeit. Laut dem Bescheid habe ich aber Anspruch auf 2 weitere Monatsbeträge, also dann insgesamt 14. Welche Unterlagen muß ich bis wann einreichen, um die 2 weiteren Monate zu beantragen? Nun sehe ich auf dem Formular "Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 01.01.2007" unter Punkt 8 einen Satz: - Mir steht die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zu (bitte Nachweis beifügen) und ich wohne mit dem anderen Elternteil nicht in einer gemeinsamen Wohnung. Woher bekomme ich diesen Nachweis?? Jugendamt?? Muß der Vater des Kindes da noch etwas ausfüllen oder unterschreiben oder so? Vielen Dank für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind nichtehelich geboren wurde, würde ich gar nichts dazu tun und schreiben, dass Sie um einen Hinwies bitten, wenn eine Bescheinigung des KV von Nöten ist Liebe Grüsse, NB


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