emm28
Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich der Berüchsichtigung des Mutterschaftstgeldes im Elterngeld. Grundsätzlich hat man Recht auf 12 Minate Elterngeld. Allerdings wird das Mutterschaftsgeld davon abgezogen,sprich man bekommt bei einer Vollzeitbeschäftigung die ersten zwei Monate nach der Geburt "nur" das Mutterschaftsgeld und erhdt danach,die nächste 10 Monate,das Elterngeld. Meine erste Frage lautet:muss das Elterngeld sofort nach der Geburt beantragt werden oder kann dieses erst 2 Monate dannach beantragt werden, sodass man insgesammt 2 Mon. Mutterschaftsgeld und 12 Mon. Elterngel bekommt? Falls keine spätere Beantragung des Elterngeldes möglich ist, kann die Frau die ersten 2Monate Mutterschaftsgeld bekommen, der Ehemann gleichzeitig 2 Monate Elternzeit (inkl. Elterngeld) und dannach die Frau, die 13 Monate Elternteit (inkl. Elterngeld)? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort.
Hallo, den Eltern stehen zusammen 14 Monate Elterngeld zu, wenn es nur ein Elternteil sind es zwölf Monate. Davon werden der Mutter immer die Monate, in welchen Sinn Mutterschaftsgeld bezogen hat, angerechnet. Insofern ist das politische Augenwischerei. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nein, das geht nicht. Die Mutterschutzmonate gehören elterngeldtechnisch immer der Mutter. Die Partnermonate können aber zeitgleich genommen werden. Elterngeldanspruch hat man bis das Kind 1 ist, wenn der Partner die Monate nimmt auch bis 14 Monate. Da Du in Monat 1 und 2 Mutterschutzgeld bekommst, brauchst Du in diesen 2 Monaten keinen Lohnersatz und hast somit 2 Monate von Deinen 12 verbraucht.
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