susiflo
Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl der Gewährung von Eltengeld. Ich habe im Dezember meine Elternzeit für 1 Tag unterbrochen. Ist damit mein Anspruch auf die übrigen 7 Monate Elterngeld erloschen oder wird nur der 1 Tag gekürtzt. Ich warte sehnlichst auf die ANtwort vielen Dank. MfG Susiflo
Hallo, waren Sie denn danach wieder in EZ? Wie hatten Sie es beantragt? Was heißt "unterbrochen"? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wie für einen Tag ? Das waren vermutlich keine 30 Stunden und somit Arbeiten IN der Elternzeit. Die elternZEIt endet also mal gar nicht ! Wie wurde der eine tag denn bezahlt ? Wenn es dazu eine Abrechnung gibt, dann bei der Elterngeldstelle einreichen und die verrechnen das dann.
susiflo
Ja, das war für einen Tag, da mir mit einem Tag Arbeit im Dezember anteilig auf das ganze Jahr Weihnachtsgeld zusteht. Diesen Tag habe ich dann auch noch Resturlaub genommen. So bekomme ich Weihnachtsgeld anteilig für die Zeit, wo ich nch im Jahr 2011 gearbeitet habe. LG Susiflo
susiflo
Mein Arbeitgeber hat auf meinen Wunsch die Ez für einen Tag unterbrochen, somit stand mir anteilig fürs Jahr Weihnachtsgeld zu, für die Zeit in der ich noch gearbeitet habe. Ich habe diesen Tag Resturlaub genommen und ca 95 € Gehalt plus das anteilige Weihnachtsgeld bekommen. Wird jetzt nur das anteilige Gehalt auf das Elterngeld angerechnet oder auch das Weihnachtsgeld, obwohl dieses sich ja auf die Zeit vor der Geburt bezieht? LG susiflo
Mitglied inaktiv
Mach Dich nicht verrückt. Normalerweise kontrolliert das eh kein Mensch, nur auf Verdacht. Ich würde dennoch die Abrechnung von diesem einen Urlaubstag einreichen und dann hast Du Deine Pflicht erfüllt und keiner kann Dir was.
susiflo
danke dir, aber das Problem ist, ich habe die Abrechnung von diesem einen Tag nur zusammen mit dem gezahlten Weihnachtsgeld auf meiner Gehaltsmitteilung!! :-()lg susiflo
Mitglied inaktiv
Du hast eine PN :-)
susiflo
Du auch :-))
SumSum076
Ne, kontrolliert wird da erstmal nicht. Allerdings ist sie verpflichtet, jegliches Einkommen der Elterngeldstelle zu melden. Somit nicht nur der Urlaubstag, sondern auch das Weihnachtsgeld. Macht sie es nicht, macht sie sich strafbar. (ich kann mir "Erschleichen von Leistungen" vorstellen) Die "Kontrolle" läuft aber auf jeden Fall über die "Einkommensteuererklärung", zu der sie ebenfalls verpflichtet ist! Gruß Sabine
susiflo
Hallo an alle. Ich habe gestern alles um Amt geschickt,,,mal sehen was dabei heraus kommt.Mein Arbeitgeber hat auch nochmal genau dargelegt, dass sich das W-geld nur aus der Zeit vor dem Elterngeldbezug zusammen setzt. bin mal gespannt. DANKE an alle für Ihre ANtworten. LG
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