Schneck78
Sehr geehrte Frau Bader, ich fülle gerade den Elterngeldantrag für meinen Mann aus und da ergeben sich für mich einige Fragen: Unser Kind ist im Juli 2012 geboren und ich mache 12 Monate Elternzeit. 1. Ist es richtig das Elterngeld in den 14 Monaten nach der Geburt gezahlt wird? Mein Mann möchte den 13. und 14. LM Elternzeit machen. 2. Muss man die 2 Partnermonate zusammenhängend machen oder kann man einen Monat eher und später den zweiten Monat Elternzeit machen? (natürlich immer bis zum 14. LM des Kindes) 3. Mein Mann muss in seiner Elternzeit arbeiten gehen. (ca. 20 Stunden/Woche) Wenn er in dieser Zeit über 2.700,00 € Netto-Gehalt bekommt, bekommt er doch kein Elterngeld mehr? Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße Schneck78
Hallo, 1. Ja 2. Würde ich mit der EG-Stelle abklären. Wir hatten hier schon viele Forumsbesucher, bei denen das möglich war 3.www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Im schlimmsten Fall wird hält er nur den Basisbetrag von 300 €. Liebe Grüße, NB
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