Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

einforderung Sozialhilfe/Pflege

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: einforderung Sozialhilfe/Pflege

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Hallo, ich hoffe sie können mir folgende Frage beantworten: Kann das Sozialamt oder so Geld zu Pflege auch von dem Ehepartner des Kindes einfordern, wenn diese keinen Ehevertrag haben? Sachverhalt ist folgender. Mein Mann hat zu seinem Vater (Alkoholiker) seit der Kindheit keinen Kontakt mehr. Wir machen uns in der letzten Zeit vermehrt Gedanken, was passiert, wenn sein Vater mal ein Pflegefall wird, häufig werden dann ja die Kinder dazugezogen, wenn derjenige keine eigenen finanziellen Mittel hat.Wenn die entsprechenden Ämter nun an meinen Mann rantreten, muss ich da auch meine Verdienste offenbaren? Das heißt könnten sie ohne Ehevertrag auch von mir Geld fordern? Ich habe das jetzt in der Bekanntschaft miterelebt bei einem Sterbefall, dort musste der Ehepartner der Tochter des Verstorbenen auch seine Verdienste offenbaren (der Verstorbene hatte nichts hinterlassen und auch keine Sterbeversicherung o.ä. ). Darf das Sozialamt oder andere Ämter das wirklich? Nur weil der eine vielleicht nicht genug verdient auch an das Geld des Partners? Wenn ja, wäre dann ein Ehevertrag sinnvoll? Hoffe die können mir die Frage beantworten. Ich danke schon mal vielmals. Schöne Grüsse Maria


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ganz ehrlich: da kenne ich mich nicht aus. Das ist Sozialrecht, dafür bin ich kein Spezialist. Bevor ich was falsches sage.. Ich weiß aber, dass es sinnvoll ist, wenn der Vater zu Lebzeiten/ im Vollbesitz der gesitigen Kräfte mit dem Kind eine Verzichtsukubnde aufsetzen läßt. Gruß, NB


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