Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: eine Woche arbeiten zw. Elternzeitende und neuem Mutterschutzbeginn?

chulherz

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Guten Tag, meine derzeitige Elternzeit (3 Jahre) endet mitte Juli 2013. Ab Ende Juli trete ich in den erneuten Mutterschutz für das 2. Kind ein. Weder für mich noch für meinen Arbeitgeber macht es Sinn, wenn ich für 8 Tage an meinen Arbeitsplatz zurück kehre. DIe Frage ist jedoch, welche finanziellen Folgen eine Arbeitsaufnahme oder eine Freistellung für das zu erwartende Mutterschaftsgelt und Elterngeld haben. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung des EZs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung/ BV vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Du hast doch bestimmt noch Urlaubstage , oder ? Da macht es Sinn diese einzusetzen. Ansonsten steht es dem AG frei Dich bezahlt freizustellen ;-) Oder eben die 8 Tage durchziehen. Klar, Sinn macht das nicht, aber versicherungstechnisch sind die 8 Tage sonst Grauzone. Alles Gute


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