Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eine Frage zum Beschäftigungsverbot

Frage: Eine Frage zum Beschäftigungsverbot

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Hallo Frau Bader und liebe Mitkugeln! Am 4. Juni ist mein erster Arbeitstag nach zweijährigem ErzU. Mit meinem AG habe ich bereits ein Gespräch geführt, bei dem klar wurde, dass ich wieder in den Verkauf muss, weil in der Abteilung ein personeller Engpass herrscht. Das heißt im Klartext, von 9,45 Uhr bis 20,15 Uhr im Geschäft stehen, 1,5 Stunden zwischendrin Pause. Ich kenn die üblichen Sachen noch von der letzten SS, da sollte ich dann noch Schlafsofas und Polstergarnituren verrücken (Möbelhaus) und als ich nach einem Alternativarbeitsplatz fragte, hiess es "sowas gibts hier nicht". Na Mahlzeit.. Nun habe ich schon seit einiger Zeit hexenschussähnliche Ischiasschmerzen; bereits wenn ich meinen Kleinen in die Krippe bringe, krieche ich auf dem Rückweg auf dem zahnfleisch (ca. 20 Min. ein Gesamtweg zu gehen). Auch der Unterbauch, knapp über dem Schambein fängt dann an, stark zu schmerzen (habe schon Magnesium dagegen bekommen, hilft aber nur wenig). In unserem Verkaufsraum ist zwar Teppich ausgelegt, aber ich habe arge Bedenken, wie ich die 10 Stunden überstehen soll (ich bin ein alter Schisser, wenns um Rückenschmerzen geht, weils einfach die Hölle ist). Nun hat mir meine FÄ angeboten, mich krank zu schreiben, weil ich unmöglich so lange stehen könnte (von einem Beschäftigungsverbot war aber auch schon einmal die Rede). Da ich aber erst Mitte August in MuSchu gehe, hätte ich arge Einbussen beim eh schon geringen Gehalt. Und so richtig motiviert bin ich auch nicht, dort wieder anzufangen, nachdem mir eröffnet wurde: "aber nach dem zweiten ErzU gibt es sowieso die Kündigung". Statt dessen hätte ich gern ein Arbeitsverbot. Können Sie mir einen Tipp geben, ob das möglich ist und wenn ja, welche Konsequenzen das konkret hätte? Tausend Dank vorab!!! Eine grübelnde Bine, der schon wieder *autsch* der Rücken wehtut


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem BV haben Sie Anspruch auf normale Lohnfortzahlung, außerdem Kü-Schutz. Gruß, NB


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