Mitglied inaktiv
Hallo alle zusammen ;o) Ich habe da ein Problem... Ich würde gerne wissen, ob jemand von euch weiss, ob es rechtlich gesehen ein eheähnliches Verhältnis gibt, wenn ich noch verheiratet bin??? Oder weiss jemand von euch, wo man so etwas nachlesen kann oder ob es da Urteile oder Paragraphen gibt??? Wäre um jede Hilfe dankbar. Liebe Grüße Silverstar1978@lycos.de
Hallo, sorry, die Frage ist so allgemein gestellt, damit kann ich gar nichts anfangen. Natürlich gibt es rechtliche Folgen aus einem eheähnlichen Verhältnis.... Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also, es geht darum, das ich im moment noch verheiratet bin, aber von meinem Mann getrennt lebe. Ich habe aber einen neuen Freun, mit dem ich auch zusammen wohne. Jetzt geht es darum, das ich und mein Sohn mit ihm (meinem Nochehemann) Familienversichert waren. Er aber im September sienen Arbeitsplatz gekündigt hat und ich seit dem her nicht mehr versichert bin, wobei ich das erst im dezember erfahren habe. Da ich die Krankenkasse nicht zahlen kann, habe ich das Sozialamt gebeten, diese für mich zu übernehmen. Die haben aber gesagt, das ich und mein Freund ein eheähnliche sVerhältnis haben und er somit angerechtnet weden muss. Die Frage jetzt: GIBT ES EIN EHEÄHNLICHES VERHÄLTNIS, WENN EINER DER PARTNER VERHEIRATET IST???? Denn ich habe gelesen, das beide Partner nicht verheiratet sein müssen. Deshalb suche ich Urteile oder Paragraphen, wo man das nachlesen kann und die ich dann dem Sozialamt vorlegen kann. Gruß Silverstar
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