Mitglied inaktiv
Hallo an alle ich bin gerade in einer schlimmen Situation und hoffe ihr könnt mir helfen, ein paar Fragen dazu zu klären: also: ich bin im 6. Monat schwanger und seit kurzem getrennt von dem Kindsvater (nicht verheiratet) wie läuft das jetzt ab, bzw, was muss ich beantragen/ beachten? wie ist das mit Unterhalt? Für mich und das Kind? ich habe mal gelesen,das der KV schon 6Wochen vor Geburt Unterhaltspflichtig ist,stimmt das? Wie ist das mit mit Sorgerecht? mit Umgangsrecht/Besuchsrecht? wie ist das mit dem Erziehungsgeld? und wo muss ich was beantragen? ich gehe auch momentan noch normal vollzeit arbeiten, bis zum Mutterschutz sorry, für die vielen Fragen. Durch meine jetzige Situation bin ich etwas aus der Bahn geworfen und habe momentan noch keinen Plan, wie es weitergeht ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen Danke Sara
Hallo, Unterhalt steht Ihnen zu, wenn Sie nicht mehr arbeiten können wegen des Kindes, also idR bis zum 3. geb. Vor und nach der Geburt erhält man ja Mutterschaftsgeld, deshalb wird man da noch keinen Anspruch haben. Bzgl. des Sorgerechtes haben Sie die Wahl. Btzgl. des EG gilt alles wie bei jedem Alleinerziehenden auch - also 67 % für 14 Mo. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1. Für deinen Kleinen steht dir ab Geburt Unterhalt zu (siehe Düsseldorfer Tabelle 2008). Betreuungsunterhalt steht dir ab 6 wochen vor der geburt bis zum 3. geburtags zu, wenn der Kindesvater genug verdient. 2. Sorgerecht: wenn ihr nicht verheiratet seit und du dem gemeinsamen sorgerecht nicht zu stimmst (Jugendamt), dann hast du das alleinige sorgerecht.aber der vater hat trotzdem ein umgangsrecht bzw. besuchsrecht. 3. erziehungsgeld gibt es seit 1.1.2007 nicht mehr. du bekommst elterngeld, wenn du nicht mehr als 30 stunden nach der geburt arbeitest. sind 67% vom durchschnitt deines lohnes der letzten 12 monate vor der geburt.
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