Mickey3
Hallo Frau Bader, meine zweijährige Elternzeit endet im August. Ich habe aber erst ab Januar 2020 einen Krippenplatz und müsste das dritte Jahr anhängen bzw. noch ein paar Monate von dem Jahr. Kann der Arbeitgeber das verweigern? Ich hatte eigentlich zwei Jahre eingereicht mit dem Wunsch in Teilzeit zurückzukommen das wurde mir aber nicht erlaubt so bleib ich 2 Jahre zu Hause. Gruß Mickey
Hallo, Sie haben zwei Jahre beantragt, also können Sie verlängern. Die TZ in EZ müssen Sie kündigen (aber nur die) Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ja, kann er. Du musst dich für die ersten drei Lebensjahre mit dem ersten Antrag verbindlich festlegen, d.h. du bist jetzt auf den guten Willen deines Chefs angewiesen.
-Talia-
Da du zwei Jahre eingereicht hast, kann er die Verlängerung nicht verweigern. Anders als KielSprotte schreibt, muss man sich „nur“ für die ersten zwei Jahre festlegen. Du kannst mit Zustimmung deines AG auch woanders innerhalb der EZ TZ arbeiten.
mellomania
nein. man muss sich für die ersten ZWEI jahre festlegen mit dem antrag, also entweder ein jahr elternzeit und dann arbeiten und zwei jahre eltenrzeit. was danach kommt muss der AG nicht bewilligen. da sie sich für zwei jahre EZ entschieden hatte kann sie das dritte jahr ohne genehmigung des AG dranhängen. wie komst du darauf dass man sich für die ersten drei jahre festlegen muss?
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