Mitglied inaktiv
mein ex ist vor 6 wochen ausgezogen, wir standen beide im mietvertrag. ich bin nun alleinerziehend und bekomme daher alg2. jetzt hab ich eine "angemessende" wohnung gefunden und kann zum 1.6. umziehen. leider bleiben aber dadurch 2 doppelte mieten. die jetztige wohnung mußte ja gemeinsam gekündigt werden, was auch im april passiert ist. wie sieht es denn nun rechtlich aus? ich hatte meinen ex darum gebeten, wenigstens die hälfte der 2 monatsmieten, die hier bleiben zu übernehmen. er weigert sich. aber er ist einfach von heute auf morgen ausgezogen und hat sich umgemeldet. steht es mir denn zu, daß er die hälfte übernimmt? er hat sich bereiterklärt, wenigstens die renovierung zu machen. (kosten für material werden geteilt). wollen wir mal hoffen, daß es dabei auch bleibt.
Hallo, er muss die hälgfte zahlen. Der Vermieter kann aber auch nur einen Mieter in Anspruch nehmen-dann muss ein Ausgleich im Innenverhältnis erfolgen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich denke er kann sich nicht davor drücken! Wenn ihr beide zur gleichen Zeit gekündigt habt , dann ist er genauso zahlungsverpflichtet wie du. Auch wenn er schon vorher ausgezogen ist wenn du vor der kündigungsfrist aussiehst musst du ja auch weiter zahlen bis der mietvertrag ausgelaufen ist. Wende dich ruhig an deinen anwalt wenn er sich weiterhin weigert
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