Hallo Fr. Bader, ich habe folgendes Problem. Ich bin in der 6. Woche schwanger (juchu) und meine Firma meldet zum 1.1.04 das Insolvenzverfahren ein. Die Kündigungen sollen dann ausgesprochen werden. Ich wäre dann fristgemäss zum 31.03.04 arbeitslos. Welche Rechte habe ich denn als Schwangere? Eigentlich bin ich doch dann unkündbar? Ändert sich durch die SS irgend etwas? Und sollte ich schon jetzt die Schwangerschaft bekannt geben, damit ich keine Ansprüche verliere? Herzliche Grüße und ein frohes Fest Wünscht Silke
Mitglied inaktiv - 17.12.2003, 18:53